Allgemeine geschäftsbedingungen
Geltungsbereich & Allgemeines
- Sofern keine zusätzlichen schriftlichen Vereinbarungen getroffen werden, welche in Ihrer Formulierung klar stellen, dass Sie rechtlich über den hier formulierten allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) stehen (wie z.B.: Verträge, Akzeptierung der kundenseitiger AGBs und dergleichen), werden sämtliche gegenständliche Rechtsgeschäfte unter Zugrundelegung dieser AGBs abgeschlossen.
- Werden dementsprechende anwendbare Elemente nicht in sonstigen schriftlichen Vereinbarungen geregelt, so ergänzen die hier genannten Regelungen diesen Bereich.
- Zusicherung, Zusagen und Garantien oder von diesem AGB abweichende Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss werden erst durch schriftliche Bestätigung verbindlich.
- Wir können keine Leistungen anbieten (Reparaturen, Wartungen, etc.), welche im Geschäftsfeld von Servicepartnerfirmen liegen. Diese müssen bei Bedarf über die jeweilige Servicefirma bestellt werden.
- Wir halten uns an gesetzliche Normen. Die Anwendung sämtlicher weiterer Normen muss von unserer Seite aus bzw. kundenseitig schriftlich fixiert werden.
Angebots- und Vertragsabschluss
- Das Angebot ist für vier Wochen ab Angebotserstellungsdatum verbindlich. Durch Annahme des Angebots durch den Kunden, kommt ein für beide Seiten verbindlicher Vertrag zu Stande.
- Besteht aus einer anderen vertraglichen Verpflichtung ein Zahlungsverzug des Kunden, sind wir berechtigt die Erfüllung unserer Verpflichtungen aus diesem Vertrag bis zur vollständigen Zahlung der erbrachten Leistung aus anderen vertraglichen Verpflichtungen zu verweigern.
Verrechnung
- Rechnungen sind innerhalb von 45 Tagen ab Rechnungsstellungsdatum zu begleichen.
- Beanstandungen von Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung schriftlich durchzuführen.
- Im Falle des Zahlungsverzuges verpflichtet sich der Kunde die Kosten der notwendigen und zweckentsprechenden Rechtsverfolgung (Mahn-, Inkasso-, Rechtsanwaltskosten, etc.) zu tragen.
Gewährleistung
- Für die Richtigkeit für zur Verfügung gestellter Messmitteln (= Messmittel für deren Kalibrierung nicht die Organisation selbst verantwortlich ist), kann keine Haftung übernommen werden.
- Eine Garantie für die Erreichung bestimmter Fertigstellungstermine kann nicht übernommen werden, es sei denn dies ist ergänzend schriftlich fixiert.
- Unsere Leistungen können wir nur erbringen, sobald kundenseitig geeignete technischen Voraussetzungen hierfür vorhanden sind. Diese müssen ggf. im Einzelfall abgeklärt werden.
- Schadensersatzansprüche betreffend Sach- und Vermögensschäden, welche als Folgeschäden entstehen sind ausgeschlossen, sofern unsere Organisation weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit zu verantworten hat.
- Da es im Servicebereich aufgrund vielfältiger Einflüsse (Terminverzug von Ersatzteilen, Erkrankung relevanter geschulter Personen, etc.) zu schwer definierbaren Terminverzögerungen kommen kann, werden Schadensersatzansprüche aufgrund von Terminverzug aus geschlossen, es sei denn es ist dementsprechend ergänzend schriftlich fixiert.
- Mängelrügen und Beanstandungen jeder Art sind bei sonstigem Verlust der Gewährleistungsansprüche unverzüglich (spätestens nach 5 Werktagen) unter möglichst genauer Fehlerbeschreibung und Angabe der möglichen Ursachen schriftlich an die Organisation bekanntzugeben.
Datenschutz & Geheimhaltung
- Wir verpflichten uns sämtliche Informationen, welche im Zuge der zu erfüllenden Dienstleistung beim Kunden zur Einsicht gelangen (z.B. Probenbezeichnungen, Forschungsgebiete, etc.) als vertraulich zu behandeln.
- Sofern nicht ergänzend schriftlich vereinbart werden von unserer Organisation, mit der Ausnahme von Dienstleistungsberichten, keine von uns erstellten Prüf- und Wartungsergebnisse gespeichert oder archiviert.
- Der Umgang mit Datenschutz in unserer Organisation ist in unserer Datenschutzerklärung geregelt. Diese ist auf unserer Homepage www.labsupport.at zu finden.
Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
- Als Gerichtsstand wir das für den Standort unseres Unternehmens sachlich und örtlich zuständige Gericht vereinbart, wobei ausnahmslos österreichisches Recht gilt.
- Es gilt die salvatorische Klausel: sollten einzelne Teile dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Teile nicht berührt.
Stand: Juni 15, 2022
Firmenwortlaut: Labsupport GmbH & Co KG
Inhaber: DiHoBa Analysentechnik GmbH
Unternehmensgegenstand: Service Technology and Trade
UID-Nr: ATU69952367
Firmenbuchnummer: FN 440720 v
Firmenbuchgericht: Tulln
Firmensitz:
Hauptstraße 132
3441 Baumgarten am Tullnerfeld
Österreich
Tel: +43 699 194 782 74
Email: office@labsupport.at
Bezirkshauptmannschaft: Tulln